Meldebescheinigung vom Vermieter – auszustellen bei Ein- oder Auszug eines Mieters – Gratis Formularvorlage

Meldebescheinigung vom Vermieter kostenlose Mustervorlage: Seit dem 01.11.2015 muss ein Vermieter beim Einzug oder Auszug eines Mieters eine Bescheinigung ausstellen, ohne die der Mieter sich nicht mehr bei der Meldebehörde ummelden kann. Wie diese aussehen kann, zeigt Ihnen dieser Film in aller Kürze.

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Meldebescheinigung: Gratis Muster- Formular- Vorlage

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Meldebescheinigung vom Vermieter auszufüllen: Das können Sie von dem gratis Formular erwarten:

  1. Das Formular ist ein White- Label, Sie können es sowohl privat, als auch kommerziell nutzen, ohne mein Logo verteilen zu müssen.
  2. Die Muster- Formular- Vorlage enthält alle wichtigen Angaben. Zwei Vermieter oder auch zwei Mieter – daran habe ich gedacht.
  3. Notieren Sie sich im dafür vorgesehenen Feld die Personalausweisnummer und gehen Sie auf Nummer sicher.
  4. Vermeiden Sie ein Bußgeld von bis zu 1000€ und füllen Sie das Formular binnen einer Frist von zwei Wochen aus.

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Meldebescheinigung vom Vermieter auszufüllen: Was bringen die Änderungen im Meldegesetz mit sich? – Das wichtigste in Kürze:

  • Seit dem 01.11.2015 müssen Sie als Vermieter bei Ein- und Auszug Ihres Mieters eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde ausstellen.
  • Falls Sie dies binnen einer Frist von zwei Wochen versäumen, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 1000,-€.
  • Der Mieter kann sich ohne die Bescheinigung bei der Meldebehörde vorzulegen nicht mehr ummelden. Vergessen Sie nicht: auch Ihr Mieter muss sich innerhalb einer kurzen Frist beim Einwohnermeldeamt ummelden.

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Welche Informationen müssen beim Einwohnermeldeamt von Ihnen als Vermieter angegeben werden?

  1. Ihre Personalien müssen Sie auf der Bescheinigung für die Meldebehörde angeben. Vermieten Sie mit zum Beispiel gemeinsam mit Ihrer Frau, sollten Sie dies auch angeben. Sicher ist sicher.
  2. Die kompletten Personalien Ihrer Mieter verstehen sich wohl von selbst. TIPP: Tragen Sie auch deren Personalausweisnummern ein. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
  3. Angaben zur Dauer des Mietverhältnisses, beziehungsweise zum Datum des Einzugs und Auszugs sind obligatorisch. Nur so kann die Meldebehörde einen Missbrauch verhindern.
  4. Adresse der Mietwohnung (evtl. auch mit Zusätzen), aus der Ihre ehemaligen Mieter ausziehen, beziehungsweise in die Ihre neuen Mieter einziehen.

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Meldebescheinigung vom Vermieter – Warum frägt die Meldebehörde so streng nach.

Anscheinend hat der Missbrauch des bestehenden Meldegesetzes so sehr überhand genommen, dass die Behörden Handlungsbedarf gesehen haben. Ob sich damit in Zukunft wirklich Sozialbetrug vermeiden lässt und ob sich wahre Verbrecher auf der Flucht von den Neuerungen im Meldegesetz wirklich abschrecken lassen – wir werden es sehen.

Weiterführende Links zum Thema Meldebescheinigung vom Vermieter