Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig für den Bereich Immobilien


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Vorbemerkung
Der Makler Robert Hummel – im Folgenden als Makler bezeichnet, widmet sich der
Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung
der Interessen der Auftraggeber- im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen
Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufsstandes.
§1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis und / oder die Vermittlung von Grundstücken,
Häusern, Wohnungen, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und
Gewerberaumvermietungen. Irrtum Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben
vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter,
welche dem Makler erteilt wurden. Der Makler ist bemüht, über Vertragspartner oder
Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
§2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren
Angeboten/Offerten des Maklers Gebrauch machen, wenn Sie sich zum Beispiel mit uns
oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des
Angebotes/der Offerte – per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf
andere Art und Weise – treten diese AGB in Kraft.
§3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch- Beachten Sie bitte
§18 Widerrufsbelehrung)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder
aufgrund des Nachweises durch den Makler ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst
wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die
Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches
gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem
Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist
zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.
Bei Vermittlung von Wohnraum besteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn der
Makler für den Eigentümer verwalterisch tätig wird. Beispiele für diese verwalterischen
Tätigkeiten sind unter anderem die Durchführung der Wohnungs- beziehungsweise der
Schlüsselübergabe oder die Ausfertigung des Mietvertrages.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung
(Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im
Angebot /Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung
abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die
Gebührenrechnung gemäß §4 AGB. Bei Geschäftsverkauf, Pacht oder Miete gilt auch die
Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.
Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung
oder aufgrund eines Nachweises durch den Makler der Erwerb zu Bedingungen erfolgt,
die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen
gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird.
Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen
Vertragspartners zustande kommt.
Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß
Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil-und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag
aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund
eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner
Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag
erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt
hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
§4 Höhe der Courtage (Provision)
1. Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Wohnimmobilien
beziehungsweise Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 3,57 % des
Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere
Regelung getroffen wurde.
2. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe
von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern
nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
3. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in
Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen,
sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
4. Bei Abschluss von Pachtverträgen ist der Pächter verpflichtet, eine Courtage in Höhe
von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern
nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
5. Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters
vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe von 1,19 Monatskaltmieten oder
-pacht inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
6. Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1,19 % des
Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 % des
Kaufpreises, jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
7. Erfolgt aufgrund des Nachweises des Maklers der Erwerb eines Objektes im
Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 6,25 %
des gezahlten Versteigerungserlöses inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb
gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.
8. Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage 3,57 % vom
Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, tritt
an dessen Stelle der 25- fache Jahreserbbauzins.
9. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des
kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).
10. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen
Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.
§5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
§6 Aufwendungsersatz
Die Ausfertigung von Mietverträgen ist grundsätzlich kostenfrei. Ein Ersatz von
Aufwendungen ist nur dann zu leisten, wenn der Mietinteressent einen Mietvertrag
wünscht, dieser dann ausgefertigt worden ist und er im Nachhinein mitteilt, dass er das
Mietvertragsangebot nun doch nicht unterzeichnen möchte. In diesem Fall wird für den
Ersatz von Aufwendungen eine Mietvertragsausfertigungsgebühr in Höhe von pauschal

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€100,- inklusive Mehrwertsteuer von derzeit 19% erhoben. Damit sind dann alle
zeitlichen und finanziellen Aufwendungen, die zur Prüfung der eingereichten Unterlagen
sowie der Erstellung und Zustellung der Mietvertragsausfertigungen erforderlich waren,
abgegolten.
§7 Mietverträge
Die Ausfertigung von Mietverträgen ist ein generell kostenloser und zusätzlicher Service.
Die Ausfertigung der Mietverträge über Wohn- und Gewerberäume erfolgt nach den
Wünschen des jeweiligen Eigentümers/Vermieters. Der Makler spricht lediglich
Empfehlungen bezüglich der abzuschließenden Mietverträge aus. Für diese kann keine
Haftung übernommen werden.
§8 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten des Maklers bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung.
§9 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten
selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original
noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt in Folge unbefugter Weitergabe ein
Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der
Courtage gemäß §4 AGB zu zahlen.
§10 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner tätig zu werden
und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch den Makler mitgeteilte Gelegenheit zum
Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht
innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und
gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem
Makleralleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten
unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.
§11 Mitteilungs- und Auskunftpflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch den Makler als Auftragnehmer angebotenes
Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei
Vertragsabschluss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unaufgefordert den Auftragnehmer über alle Umstände
zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruches von
Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines notariell
beurkundeten Kaufvertrages oder eines Mietvertrages. In jedem Fall wird der
Auftraggeber unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den Vertragspartner
mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten Kaufpreis oder die vereinbarte Miete
mitteilen. Auf Anforderung wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Ablichtung
des Kauf- oder Mietvertrages überlassen. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler,
Einsicht in sämtliche Abteilungen des Grundbuches und in die Beiakten zu nehmen. Die
Bevollmächtigung gilt analog auch für die Einsichtnahme des Mietvertrages beim
Vertragspartner. Der Makler macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des
Auftrages und zur Geltendmachung des Provisionsanspruches Gebrauch.
§12 Verzug
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so
werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt
Verzugszinsen p. A. In Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
berechnet. Für die Bearbeitung und das Porto wird eine Mahngebühr von 5,00 EUR
berechnet.
§13 Haftung
Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§14 Grundrisse und Medien
Die vom Makler verwendeten Grundrisse, virtuellen Rundgänge, Abbildungen der
Grundrisse und deren Fotos in 3d werden auf Grundlage der Informationen der
Eigentümer erstellt und sind aus EDV- technischen Gründen nicht maßstabsgetreu. Die in
den 3d Grundrissen abgebildeten Ausstattungsmerkmale (wie Sanitärausstattung,
Heizkörper und dergleichen) entsprechen nicht den Originalen, sondern dienen rein der
Orientierung.
§15 Wirksamkeit der AGB
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder
undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder
undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit dieser
AGB im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame
und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen
Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweisen sich die AGB als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem
Sinn und Zweck der AGB entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart
worden wären.
§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München vereinbart.
§ 17 projektierte Bauvorhaben
Der Makler Robert Hummel vermittelt Verträge über den Bau von Fertig- und
Massivhäusern. Die Angaben und Unterlagen zu den Objekten basieren auf
Informationen der entsprechenden Firmen. Der Makler ist bemüht, über Vertragspartner
oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für
deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Die Verträge über den Bau von Fertig- und Massivhäusern werden zwischen dem
jeweiligen Interessenten und der entsprechenden Hausbaufirma geschlossen.
Ansprüche und/oder Schadensersatzansprüche aus diesen Verträgen sind an die jeweilige
Hausbaufirma selbst zu stellen. Für Auskünfte von Mitarbeitern die nicht von dem Makler
Robert Hummel beschäftigt sind, wird keine Haftung übernommen.
§18 Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass der Vertrag telefonisch, postalisch oder per E-Mail zustande kommt,
haben Sie nach dem Fernabsatzgesetz ein erweitertes Widerrufsrecht. Die
Widerrufsbelehrung ist einsehbar unter:
https://www.rh-immobilien.org/widerrufund wird Ihnen in diesem Fall zusätzlich in
schriftlicher Form ausgehändigt.

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AGB gültig für den Bereich Kapitalanlageimmobilien – Maklerpool

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AGB / Nutzungsvertrag

Sachwertpartner GmbH (hier SWP) betreibt die Software „Sachwertinvest24“, um für die in der Software dargestellten Bauträger mithilfe von Maklern deren Immobilien zu vermitteln. Gegenstand des Vertrages sind die kostenpflichtige Überlassung der Software „Sachwertinvest24“ (nachfolgend die Software genannt), das damit verbundene „Immobilien“ zur Einbindung in die Internetseite des Maklers, sowie der Nachweis von Immobilien von Bauträgern zwecks Vermittlung über SWP.

Mit der Registrierung und Bestätigung dieser AGB schließen SWP und die in der Registrierung angegebene Person/ Unternehmen (im folgenden Makler genannt) diesen Vertrag. Der Makler bestätigt hiermit, dass er selbständiger Unternehmer ist und alle für diese Geschäftstätigkeit notwendigen Genehmigungen besitzt. Der folgende Vertrag wird rechtswirksam, sofern der Makler nicht spätestens 14 Tage nach Registrierung diesen Vertrag schriftlich bei SWP widerruft. Dieses kann auch per Mail an die EMail-Adresse anbindung@sachwertpartner.de erfolgen.

§1 Geltungsbereich/Vertragsgegenstand/Allgemeines

SWP erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB haben keine Gültigkeit. Diese AGB gelten für alle Inhalte und Dienste unter den URL´swww.sachwertpartner.de, www.sachwertinvest24.de und www.swi24.de und unter allen Unterseiten (secondleveldomains und thirdleveldomains) und auf Seiten, auf die von den genannten Seiten verwiesen wird. Dies gilt nicht für Seiten von Drittanbietern.

§2 Verpflichtung zur Vermittlung


Der Makler bestätigt hiermit, dass er über SWP Kenntnis über die im internen Bereich befindlichen Objekte der Bauträger erhalten hat und verpflichtet sich ab Kenntnisnahme die enthaltenen Objekte und Bauträger ausschließlich über SWP zu den Bedingungen von SWP zu vermitteln. Es gelten die aktuelle Provisionsliste und die Courtagezusage von SWP an den Makler. Die Verpflichtung gilt nur für die im internen Bereich enthaltenen Bauträger. SWP wird die Bauträger über die Verpflichtung des Maklers informieren.

§3 Kosten der Software 


Die Kosten dieser Software verbunden mit der Möglichkeit der Einbindung des „Immobilienfensters“ auf die eigene Internetseite betragen monatlich 169 EUR zzgl. USt. als Nutzungspauschale. SWP verzichtet von Beginn an auf die Kosten, sofern der Makler nicht gegen die Verpflichtung aus §2 und §11 verstößt. Bei Zuwiderhandlung sind die Kosten von Beginn an in einer Summe fällig!

§4 Nutzung der Software/Verfügbarkeit 


Die Software ist ausschließlich über einen bestehenden Internetzugang unter Verwendung eines Webbrowsers benutzbar. Die Ablauffähigkeit der Software ist von der SWP nur unter den Betriebssystemen Windows XP, Windows 2000 und MacOS sowie unter Verwendung der aktuellen Webbrowser Internet Explorer Firefox mit Flash (aktuellste Version) getestet worden. Die Software ist ausschließlich auf dem Server von SWP installiert. SWP wird es dem Makler ermöglichen, eigene Daten auf dem Webserver abzuspeichern (Daten-Hosting), soweit die Software nach ihrem Funktionsumfang dies erfordert oder ermöglicht. Benutzer- bzw. Administrationshandbücher stehen in gedruckter Form nicht zur Verfügung. Die Software und die Dienste werden vom Makler „wie gesehen“ ohne Zusicherung von Garantien genutzt. Der Makler erhält die zur vertragsgemäßen Nutzung der Software erforderlichen einfachen Nutzungsrechte eingeräumt. SWP ist nicht für netzbedingte Ausfallzeiten die außerhalb ihres Einflussbereich liegen (wie z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u.a.) verantwortlich. Der Makler hat ferner für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs selbst zu sorgen.

Es wird keine Gewährleistung oder Garantie für die Verfügbarkeit und Funktionalität der Software und/ oder deren Module übernommen. Diese gilt ebenso für jegliche Angebote von Drittanbietern, die in die Software eingebunden werden und/oder mit der Software zur Verfügung gestellt werden. SWP behält sich vor, in bestimmten Bereichen zusätzliche Authentifizierungen zu verlangen.

§5 Datenschutz

SWP informiert den Makler regelmäßig über einen elektronisch erstellten Newsletter. Dieses geschieht direkt von SWP, oder über Dritte (Maklerpools, etc), welche unter anderem die Dienstleistungen von SWP bewerben. In diesem Zuge erhält der Makler auch Werbeinformationen von Dritten. Hierzu wird ausdrücklich die Zustimmung erteilt. Der Makler kann den Newsletter jederzeit schriftlich abbestellen. SWP gibt alle notwendigen Daten an Bauträger, Banken oder andere Gesellschaften für den Zweck der Abwicklung von Immobilien weiter. SWP versichert, dass alle eingegebenen Daten darüber hinaus nicht weiterverwendet oder weitergegeben werden außer der Makler wünscht dies ausdrücklich. Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die persönlichen Daten des Maklers elektronisch verarbeitet werden.

§6 Support/Service 


SWP beantwortet Fragen des Kunden zur Anwendung der Software generell per E-Mail.

§7 Vertragsdauer/Kündigung

Der Vertrag wird unbefristet geschlossen und kann von jeder Seite ohne Angabe von Gründen schriftlich mit 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung seitens des Maklers hat die Löschung des Zugangs zur Folge.

§8 Nutzung durch Dritte/Zugangskontrollen

SWP hat Zugriffsbeschränkungen implementiert, die gewährleisten, dass nur mittels autorisiertem Nutzernamen und Passwort auf die Software zugegriffen werden kann. Bei der Registrierung vergibt der Makler einen Benutzernamen sowie ein Passwort, mit denen er die Software nutzen kann. Die Software darf ausschließlich vom Makler, seinen Angestellten oder über eine Ausschließlichkeit gebundene Handelsvertreter genutzt werden. Weitere Vertriebspartner des Maklers benötigen einen eigenen Nutzungsvertrag. Der Makler ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software zu verhindern. Eine Weitervermietung oder Weitergabe der Software an Dritte ist dem Makler nicht gestattet und löst in jedem Fall die Nutzungspauschale aus. Der Makler trägt das Risiko der missbräuchlichen Verwendung. Bei Zuwiderhandlung ist für jede Weitergabe die Nutzungspauschale von Vertragsbeginn an fällig.

§9 Vervielfältigung und Urheberrechte

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur solche Inhalte und Äußerungen veröffentlicht bzw. upgeloadet oder übermittelt werden dürfen, für die der Nutzer die dazu erforderlichen Rechte hat. Die Einstellung und Verbreitung von Raubkopien ist verboten. Eine Zuwiderhandlung hat die sofortige Löschung dieser Dateien zur Folge und wird zur Anzeige gebracht. Die unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Software oder deren Nachahmung wird durch strafrechtliche Maßnahmen verfolgt. Eine Vervielfältigung der Software durch den Kunden ist nur statthaft, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Als notwendige Vervielfältigung gilt insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher der beim Kunden eingesetzten Computer. Nicht statthaft ist die sonstige Speicherung der Software oder Teile hiervon auf beliebigen Datenträgern.

§10 Gewährleistung/Haftung

SWP übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung für die Erreichbarkeit der Software und der damit verbundenen Dienste. Ebenso wird keine Gewährleistung für die Funktion und Fehlerfreiheit übernommen. SWP ist ferner bemüht, auch die Funktionalität der Software zu erweitern, sofern hierfür ein Bedürfnis ersichtlich ist. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht aber nicht. Mängel der Software werden von SWP nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Für die Gewährleistungsverpflichtung gelten im Übrigen die §§ 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch nach § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen. Der Kunde darf eine evtl. Minderung nicht durch Abzug vom vereinbarten monatlichen Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs der Software gem. § 543 Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen. SWP haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Netzleitungen zu ihrem Server, für Stromausfälle oder sonstige Netz- und Serverausfälle, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. SWP haftet insbesondere nicht für Aussagen des Maklers gegenüber Kunden oder Verbrauchern, welche Aufgrund der Ergebnisse der Software vom Makler getroffen wurden. Für alle Aussagen zu den Produktangeboten haftet alleine der Makler. Es gelten ausschließlich die Produktunterlagen der Verkäufer / Bauträger. Für Produktunterlagen der Bauträger übernimmt SWP ausdrücklich keine Haftung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für das Verschulden der Erfüllungsgehilfen von SWP.

§11 Immobilienfenster

Der Makler hat die Möglichkeit, die im System enthaltenen Objekte über das „Immobilienfenster“ auf seiner Internetseite darzustellen. Dieses kann er über die Software administrieren. Der Makler verpflichtet sich, die daraus resultierenden Interessenten unverzüglich zu kontaktieren und ausschließlich Immobilienangebote von SWP anzubieten.

§12 Werbung

Dem Makler ist es untersagt, die in der Software dargestellten Objekte zu bewerben. Sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Prospektunterlagen, Bilder, etc. sind Eigentum des Verkäufers/ Prospektherausgebers. Dem Makler ist es jedoch ausdrücklich erlaubt, das „Immobilienfenster“ mit den darin dargestellten Objektinformationen auf seine eigene Internetseite einzubinden und darüber zu werben.

§13 Kunden/ Vermittlerschutz


SWP gewährt dem Makler für seine vertraglich angeschlossenen Untervermittler Vermittlerschutz, insofern der Makler diese SWP über das System mitgeteilt hat. Des Weiteren kann der Makler seine Interessenten in dieser Software erfassen und als Interessenten für eine bestimmte Immobilie verknüpfen. Hierfür gewährt SWP dem Makler Kundenschutz. Das heißt, SWP wird diesen Interessenten nicht direkt bezüglich einer Immobilieninvestition kontaktieren, oder die Information an unbeteiligte Dritte weitergeben. SWP gibt jedoch keine Gewährleistung, dass dieser Interessent über einen anderen dritten Makler, welcher auch eine Vereinbarung mit SWP unterhält, eine Immobilieninvestition tätigt oder sich der Interessent direkt an den Verkäufer wendet. Nach Kündigung dieser Vereinbarung erlischt der Schutz.

§14 Rechte und Pflichten des Nutzers

Die Verantwortung der Nutzung der Software und der damit verbundenen Dienste liegt beim Makler.

Zur Nutzung sind die rechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere nicht gegen bestehendes Recht der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen. Die Software und die damit verbundenen Dienste dürfen insbesondere nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden. Dazu gehört auch die Verbreitung und/oder Darstellung und/oder Verlinkung von beleidigenden, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder pornographischen Inhalten. Dies gilt auch für Inhalte deren Rechtswidrigkeit vermutet aber nicht abschließend festgestellt werden kann. Aktivitäten, die die Software und die damit verbundenen Dienste negativ beeinflussen, funktionsuntauglich machen oder deren Nutzung erschweren, sind strengstens untersagt und können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Der Nutzer stellt bei Missbrauch seines Zugangs SWP von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Der Makler haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Verwendung seines Zugangs, soweit ihn ein Verschulden trifft.

 

§15 Schlussbestimmungen

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen SWP und dem Makler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Sofern der Makler Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien als Gerichtsstand der Sitz der SWP vereinbart.

Nienburg 11.2014