Kindergeld 2016: 7 Fakten zum Kindergeld ab 2016

Kindergeld 2016: Ein Plädoyer gegen die Panikmache: Erfahren Sie das wichtigste in Kürze über die Änderungen beim Bezug des Kindergeldes in 2016 – zusammengefasst unter der Rubrik das Wichtigste in Kürze. Laden Sie sich mein kostenloses Formular zur Mitteilung der Steuernummer Ihres Kindes an die Familienkasse kostenlos herunter.

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Laden Sie sich hier den kostenlosen Muster-Vordruck zur Mitteilung der Steuernummer an die Familienkasse herunter.


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1. Kindergeld 2016: Wer ist wirklich betroffen?

  1. Jeder, der schon vor Jahreswende 2015 / 2016 Kindergeld bezogen hat.
  2. Neuanträge: Sollten Sie ab 2016 in den Genuss der Freuden einer Vater- oder Mutterschaft gekommen sein, gratuliere ich Ihnen erst einmal. Passieren wird Ihnen in Bezug auf das Kindergeld sicherlich nichts, denn entweder wird die Steuernummer Ihres Kindes, die nun automatisch bei der Geburt generiert wird auch automatisch der Familienkasse mitgeteilt, oder Sie müssen Sie auf dem Antragsformular zum Bezug des Kindergeldes 2016 einfach nur angeben.
  3. Achten Sie aber bitte darauf, dass auch Geburtenjahrgänge vor 2008 von den Änderungen beim Kindergeld betroffen sind.

2. Kindergeld 2016: Ab wann treten die Änderungen zum Kindergeld in Kraft?

Die Änderungen zum Erhalt des Kindergeldes ab 2016 treten – wie schon der Titel vermuten lässt – ab Januar 2016 in Kraft. Ab da verlangt die Familienkasse die Steuernummer Ihres Kindes.

3. Kindergeld 2016: Warum wurden die Änderungen zum Bezug von Kindergeld eingeführt.

Anscheinend hat der Missbrauch dieser Leistung so über Hand genommen, dass die Legislative Anlass zum Handeln sah und die Gesetzesänderungen für den Erhalt des Kindergeldes auf den Weg gebracht hat, um Missbrauch, Betrug und somit den doppelten Bezug von Kindergeld zu unterbinden.

4. Kindergeld 2016: Wie betrifft Sie das Ganze in der Praxis?

Ab Januar 2016 werden Sie von der Familienkasse aufgefordert, die Steuernummer Ihres Kindes in SCHRIFTLICHER Form einzureichen.

Der Einfachheit halber habe ich für Sie ein Formular zur Einreichung der Steuernummer Ihres Kindes bei der Familienkasse erstellt und Ihnen am Anfang der Seite zum kostenlosen Download bereitgestellt.

5. Kindergeld 2016: Gibt es eine Abgabefrist und wenn ja, wann endet diese?

Wie immer bei Formalitäten solcher Art, gibt es auch bei der Einreichung der Steuernummer an die Familienkasse eine Abgabefrist:

Abgabefrist: 31.12.2016

6. Kindergeld 2016: Was passiert nach Ablauf der Abgabefrist, wenn Sie die Steueridentifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse eingereicht haben?

Sollten Sie bis zum 31.12.2016 die Steuernummer Ihres Kindes noch nicht bei der Familienkasse eingereicht haben, wird das Kindergeld von da an nicht mehr an Sie ausbezahlt, sondern ganz einfach einbehalten.

Ist das Schlimm? Sicherlich, denn jeder plant seine Ausgaben und der Erhalt des Kindergeldes ist sicherlich immer irgendwo eingeplant.

Aber: Sobald Sie die Steueridentifikationsnummer bei der Familienkasse nachgereicht haben, erhalten Sie das Kindergeld rückwirkend wieder ausbezahlt.

Die Änderungen im Kindergeld sind also kein Grund zur Panikmache, sondern eben nur ein weiterer bürokratischer Akt, der in ein paar Minuten erledigt ist. Ihr Bezug des Kindergeldes ist demnach nicht gefährdet.

7. Kindergeld 2016: Welche Familienkasse für Sie zuständig ist und wo Sie Auskünfte über die Steuernummer Ihres Kindes erhalten, erfahren Sie hier.